WIEWIRDDIEAFRIKANISCHE
PFERDEPESTÜBERTRAGEN?
Der Virus wird beim Saugakt von
infizierten Insekten auf den Einhu-
fer übertragen. Pferde besitzen die
höchsteEmpfänglichkeit.Eine Infek-
tion kann ebenfalls über nicht des-
infizierte Gegenstände übertragen
werden, diemitdemBlut (z.B.Wun-
de)desTieresinBerührungkommen.
WAS TUNBEI AFRIKANISCHER
PFERDEPEST?
DieAfrikanischePferdepest ist eine
anzeigepflichtige Tierseuche. Bei
VerdachtmussderAmtstierarztum-
gehendverständigtwerden,deralles
Weitereveranlasst.UmweiterePfer-
de vor dieser Erkrankung zu schüt-
zen, ist es wichtig, einen Verdacht
oderungeklärteTodesfälle,beidenen
die oben genannten Erscheinungen
aufgetreten sind, sofort anzuzeigen
undnicht zuverschweigen.
Eine Therapie ist nicht möglich, die
Impfung inAHS-freienStaaten ver-
boten. Infizierte Pferdemüssen ge-
tötetwerden.Umden infiziertenBe-
standsindeineSchutzzonemiteinem
Radiusvon100kmundeineKontroll-
zone, diemindestens50kmüberdie
Schutzzonehinausgeht, festzulegen.
DieGrößedieserGebieterichtetsich
nach der möglichen weiträumigen
Verbreitung derMücken. Innerhalb
derSchutzzonesinddiePferderegel-
mäßigzuuntersuchenund inStällen
zu halten. Sie dürfen nicht aus den
Beständen verbracht werden. In ei-
nemfestzulegendenGebietinnerhalb
der Schutzzonemüssen alle Pferde
geimpft werden. Der Verlauf der
Seuche ist genau zubeobachten, die
Maßnahmenwerdenmitdereuropäi-
schenKommissionabgestimmt.
Importierte Pferde aus gefährdeten
Gebieten sollten inQuarantäne ge-
haltenwerden.
DieAnwendung vonMitteln, die In-
sektenvomPferd fernhalten (Repel-
lentien)istempfehlenswert.AufWei-
denundPaddockssolltekeinWasser
stehen, sondern eine gute Drainage
vorhandensein,umeineVermehrung
infizierterMückenzuverhindern.
: GESUNDHEIT
JederVerdachtmussdemAmtstierarztumgehendangezeigt
werden.
Importierte Pferde aus gefährdeten Gebieten sollten zu-
nächstinQuarantänegehaltenundgenaubeobachtetwerden.
Eine BehandlungmitMitteln, die Insekten fern halten, ist
zuempfehlen.
AufWeidenundPaddockssolltekeinWasserstehen,sondern
eineguteDrainagevorhandensein,umeineVermehrungvon
Mückenzuverhindern.
Jeder,derPferdehält,hatdiesdemVeterinäramtanzuzeigen
und fürseinenBestandeineRegistriernummerzubeantra-
gen. Nur so können von amtlicher Seite die erforderlichen
Maßnahmenzeitgerechtangeordnetwerden.
Daneben istdiePferdehaltungderniedersächsischenTier-
seuchenkassezumelden.FüramtlichangeordneteTötungen
wirdeineEntschädigunggewährt.
FÜRALLEANZEIGEPFLICHTIGEN TIERSEUCHENGILT:
JE SCHNELLER ERKANNT, DESTO EHERGEBANNT!
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