Erläuterungen zum Hengstverteilungsplan
1.
Änderungen in der Besetzung der Deckstellen sowie in der Höhe der Deckgelder
behält sich das Landgestüt vor.
2.
Decksaison
Die Decksaison auf den Stationen beginnt in der Zeit vom 27. Februar – 03. März 2017 und
endet in der Woche vom 03. – 07. Juli 2017.
Vor und nach dieser Stationszeit sind in Celle und Adelheidsdorf ab 30. Januar und
bis zum 11.August des Jahres nach vorheriger Anmeldung – spätestens 1 Tag vorher
– Bedeckungen bzw. Besamungen möglich. Unsere Mitarbeiter sind in Celle unter Tel.
05141/9294-20 oder -21 und in Adelheidsdorf unter Tel. 05141/8856184 zu erreichen
.
Bitte beachten Sie:Anfahrt zur künstlichen Besamung in Celle nur über die Jägerstr. 3.
Wir möchten alle
Züchter
darum
bitten
, ihre zuständige Station der Hauptsaison bereits bei
Samenbestellung in der Vorsaison unseren Mitarbeitern in Adelheidsdorf bzw. Celle mitzuteilen.
Nur so kann ihre Stute ihrer gewünschten Station zugeordnet werden. Das Gleiche gilt für
die Nachsaison. Des Weiteren ist es dringend erforderlich
den jeweiligen Verband
und die
zugehörige Mitgliedsnummer
der Stute dem Deckstellenvorsteher mitzuteilen. Auf allen
Stationen hat die Spermabestellung per Telefon, Fax oder E-Mail bis zum Vortag 11.30 Uhr
zu erfolgen. Später eingehende Bestellungen können erst am nächsten Tag per Kurierdienst
versandt werden.
Sonntags ist kein Samenversand möglich!
4.
Entgelte
4.1 Niedersächsische Verbände
Die Begrifflichkeit der niedersächsischen Zuchtverbände umfasst die traditionell in Nieder-
sachsen beheimateten und in Niedersachsen anerkannten Zuchtverbände. Darunter werden
der Hannoveraner Verband e.V., der Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V., der
Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. und der Trakehner Verband e.V. subsumiert.
4.2
Sofern durch Aushang auf den Stationen oder auf der Homepage des Landgestütes nichts
anderes festgelegt ist, gelten die Decktaxen, die bei den jeweiligen Hengsten publiziert sind.
4.3 Ermäßigungen und Rabatte
4.3.1 Ermäßigung
Halbes Deckgeld
Für alle Stuten, die im Vorjahr von einem Celler Landbeschäler gedeckt bzw. besamt wurden
und daraus kein lebendes Fohlen haben, gilt Folgendes: Das Deckgeld 2017 wird um das halbe
Deckgeld 2016 des in 2016 gewählten Beschälers reduziert (z.B. Hengst A in 2016 Deckgeld
1.000
€
, Stute nicht tragend, Hengst B in 2017 Deckgeld 800
€
, zu zahlender Betrag 300
€
).
Wird ein Hengst der günstigeren Kategorie gewählt, wird der Restbetrag nicht erstattet (z.B.
Hengst A in 2016 Deckgeld 1.000
€
, Stute nicht tragend, Hengst C in 2017 Deckgeld 450
€
,
Restbetrag 50
€
, der nicht ausgezahlt wird). Die vorjährige Deckgeldquittung ist vorzulegen.
Diese Regelung gilt nur, solange bei dem jeweiligen Hengst nichts anderes vermerkt ist. Diese
Gutschrift ist auf Antrag auch auf andere Stuten übertragbar. Einen entsprechenden Antrag
hat Ihr Deckstellenvorsteher.
Bei den folgenden Hengsten wird diese Ermäßigung ausschließlich gewährt, wenn
die Stute im Vorjahr auch von diesem besamt wurde: Lacan, Lord Lohengrin.
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