Gezahltes Deckgeld
Bei den Hengsten
Clinton´s Heart, Comte, Don Darius, Don Frederico, Emilio Sánchez,
Escudo I, Gandhi, Grey Top, Quaterhall, Rotspon, Silberschmied, Spörcken, Stanley
und
Viscount
, sowie
allen Vollblütern
wird
das tatsächlich gezahlte Deckgeld
bei nach-
gewiesener Nichtträchtigkeit zur folgenden Saison gutgeschrieben. Dies gilt nur, wenn der
entsprechende Hengst der zuerst genutzte Hengst in der laufenden Saison war. Weiterhin
ist ein Hengstwechsel nur innerhalb der oben namentlich aufgeführten Hengste zu gleichen
Konditionen gestattet. Bei einem Hengstwechsel zu anderen als den oben genannten Hengsten
verfällt der Anspruch auf die jeweilige Gutschrift.
Die Bescheinigung der Nichtträchtigkeit wird nur anerkannt, wenn mit dem
Poststempel
01.12.2017 eine tierärztliche, mit Stempel und Unterschrift versehene Bescheinigung
in der Verwaltung des Landgestüts eingegangen ist. Später eingehende Bescheinigungen
werden
nicht
berücksichtigt.
4.3.2 Rabatte für herausragende Stuten der niedersächsischen Pferdezuchtverbände
Stuten mit überdurchschnittlicher Zuchtstutenprüfung. ............... 50% auf das zu
(Mittelwert aus Noten Rittigkeit und Grundgangarten
≥
8,0
zahlende Deckgeld
oder im Springen
≥
8,5, Kopie des Prüfungszeugnisses)
Stuten mit Sporterfolgen in allen Disziplinen in Kl. S................... 50% auf das zu
(Erfolgsnachweis FN)
zahlende Deckgeld
4.3.3 Sonderregelung
Für folgende Hengste wird nur ein 50 % Rabatt gewährt, entweder wenn die Stute imVorjahr
von einem Celler Landbeschäler güst geblieben ist oder die Stute die Anforderungen nach
4.3.2. erfüllt. Die
Rabatte
sind
nicht kombinierbar
für die Hengste:
Livaldon, Schwarzgold,
Ivenhoe
.
4.3.4 Rabatte ab der 4. Stute
Lässt ein Züchter seine ersten drei Stuten beim Landgestüt Celle decken, so bekommt er
ab
der vierten Stute
eine Ermäßigung von
50%
auf das zu zahlende Deckgeld des gewählten
Beschälers.
Pro Stute wird in einem Jahr nur ein Rabatt gewährt (z.B. die 4. Stute erhält nicht
noch zusätzlich einen Rabatt von 50% auf eine gute Stutenprüfung nach 4.3.2. Der
Rabatt ist nicht übertragbar. Ein Anrecht auf Auszahlung der Rabatte besteht nicht.
Für folgende Hengste gilt KEINER der aufgeführten Rabatte:
Floriscount, Lord Pezi Junior, Numero Uno, Ustinov, Van Gogh und alle Hengste des
Landgestütes Warendorf
Hinweis für die Käufer von Tiefgefriersperma im In- und Ausland: Diese Regelungen gelten
nur bei Nutzung von Hengsten über Frischsamen, da der Züchter hier einen Saisonpreis für die
Nutzung des Hengstes zahlt. Preise der über Tiefgefriersamen zur Verfügung stehenden Hengste
finden Sie auf unserer Homepage. Hier ist der Preis pro Einzelbesamungsdosis angegeben.
4.4 Deckgeldnachlass bei Nichtträchtigkeit
Für Stuten, die
nach dem 15. Juni 2017
das erste Mal von einem Celler Landbeschäler
gedeckt/besamt werden und daraus kein lebendes Fohlen in 2018 haben, erhält der Züchter
im Folgejahr das bereits gezahlte Deckgeld voll angerechnet. Bei Wahl eines preiswerteren
Hengstes wird die Differenz nicht erstattet. Diese Gutschrift ist auf Antrag auf eine andere
Stute übertragbar. Einen entsprechenden Antrag hat ihr Deckstellenvorsteher. Die Gewährung
des Deckgeldnachlasses ist nur bei Vorlage der Deckgeldquittung aus dem Vorjahr möglich.
Bei den unter 4.3.1. aufgeführten Hengsten gilt dies nur, wenn die Stute im Vorjahr
von eben diesem Hengst besamt wurde.
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