4.5 Verfahren und Zusatzgebühren bei überregionalem Frischsamenversand
Der Frischsamenversand erfolgt generell deutschlandweit, bei den EU-Stationen europaweit.
Im Übrigen wird wie folgt verfahren und abgerechnet:
4.5.1 Besamungen auf überregional gelegenen Stationen
Der Züchter meldet die Besamung seiner Stute spätestens einen Tag bevor die Besamung
erfolgen soll bis 11.30 Uhr an und gibt dort auch den unterschriebenen Deck-/Besamungs-
auftrag ab.
Die Kosten für einen überregionalen Versand trägt der Züchter.
Der Betrag,
der vom Züchter für jede einzelne Portion zu zahlen ist, richtet sich nach dem Tarifsatz des
Expressdienstes und beträgt einschließlich Verpackung z. Zt.
25,-
€
(Auslieferung werktags)
und
100,-
€
(Auslieferung sonn- und feiertags) innerhalb Deutschland. Für Sendungen ins
Ausland gelten je nach Bestimmungsort unterschiedliche Preise.
Als allgemeine Landgestütspauschale berechnen wir pauschal 15,-
€
je Stute und
Saison.
Da die überregionale Lieferung von Frischsamen aufgrund biologischer Begrenzungen nicht
immer garantiert werden kann, muss der Züchter die Stute bei Nachfolgebesamungen gege-
benenfalls auch einmal auf die Station bringen, wo der Hengst steht oder aber den Samen
nach vorheriger telefonischer Anmeldung (einen Tag vorher) selbst abholen. Desgleichen kann
zeitweise an den Wochenenden und an Feiertagen ein Versand von Sperma von Hengsten,
die außerhalb des bestehenden Verbundes stationiert sind, nicht möglich sein.Auch in diesen
Fällen muss der Züchter den Transport des Samens selbst organisieren oder aber die Stute an
den Stationsort des Hengstes bringen.
4.5.2 Hofbesamungen
Hofbesamungen auf dem Betrieb des Züchters werden grundsätzlich nur von Vertragstier-
ärzten bzw. Eigenbestandsbesamern durchgeführt, mit denen das Landgestüt schriftliche
Besamungsverträge abgeschlossen hat.
Der Züchter liefert den unterschriebenen Deck-/Besamungsauftrag vor der Besamung auf einer
mit Bediensteten des Landgestüts besetzten Station seiner Wahl ab. Über diese Station wird
der Samen später auch bestellt und, sofern verfügbar (Ausführungen in Ziff. 4.5.1), ausgeliefert.
Zusätzlich wird ein
Samenversand und Verwendungsnachweis
mitgeliefert,
der vom
Stutenhalter und vom Tierarzt bzw. Eigenbestandsbesamer zu unterzeichnen ist
. Die
Besamungs- und Stutendaten sind vom Tierarzt bzw. Eigenbestandsbesamer auszufüllen. Die
Deckregisterführung und der Gebühreneinzug findet auf der Station durch den Mitarbeiter des
Landgestüts statt, welcher den Samen bestellt und an den Vertragstierarzt ausgegeben hat.
Vor Herausgabe des Samens muss das Besamungsgeld bezahlt sein. Bezüglich der
Lieferbedingungen, Versandkosten und zusätzlichen Verwaltungsgebühren für jede
einzelne zumVersand kommende Besamungsdosis, welche von Hengsten stammt, die
außerhalb des regionalen Verbundes aufgestellt sind, wird auf die entsprechenden
Ausführungen in Ziff. 4.5.1 verwiesen.
Eventuelle Leistungen des Tierarztes, welcher die Besamungen durchführt, werden
dem Züchter vom Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
4.6 Saisonpreis Tiefgefriersperma
Ein Saisonpreis für Tiefgefriersperma ist nur in der Besamungstation Celle sowie bei Dr. Bruns,
Aurich und Dr. Rowold, Haselünne erhältlich.Ansonsten müssen die Portionen einzeln gekauft
werden.
4.7 Unterstellung von Stuten
Stuten können, soweit Platz vorhanden, auf den Deck-/Besamungsstellen des Landgestüts
untergestellt werden. Für Unterstellung, Fütterung und Pflege werden je Tag und Stute
10,-
€
berechnet.
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