Celler Hengste 2017 - page 127

4.8
Bezüglich gegebenenfalls weiterer anfallender Gebühren und Verbandsumlagen wird auf die
Aushänge auf den Deckstationen verwiesen.
5.
Eventuell während der Decksaison notwendig werdende Änderungen des Hengstverteilungs-
planes und der darin enthaltenen Erläuterungen und Gebühren behält sich das Landgestüt
vor. Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen auf der Homepage und die Aushänge auf den
Stationen.
Richtlinien der Besamungs- und Embryotransfer­
station Celle für die Besamung von Stuten mit
Tiefgefriersperma in der Saison 2017
Die Übertragung von TG-Sperma wird grundsätzlich nur in der Besamungs- und Embryotransfer-
station Celle vorgenommen. Es werden von unseren Tierärzten
keine Stuten in der Fohlenrosse
mit TG-Sperma
besamt.
Die
Besamung erfolgt
in der Zeit
vom 30. Januar bis voraussichtlich 11. August 2017
aus-
schließlich im Landgestüt Celle (Einfahrt Jägerstraße 3).Außerhalb dieses Zeitraumes können, nach
Absprache, weitere Termine für TG-Besamungen vereinbart werden.
Die
An- und Auslieferung
der Stuten kann von montags bis samstags in der Zeit von
07.00 –
11.00 Uhr
und montags bis freitags in der Zeit von
15.00 – 17.00 Uhr
erfolgen oder nach indivi-
dueller Vereinbarung mit dem Stationspersonal.
Die Station Celle nimmt nur Stuten an, die offensichtlich die äußeren Merkmale der Rosse zeigen.
Die Stuten können, soweit Platz vorhanden, im Landgestüt untergestellt werden. Für die Unterstel-
lung, Fütterung und Pflege werden je Tag und Stute
10,-
berechnet.
Die
Abgabe von TG-Sperma
zur Besamung außerhalb der Station Celle erfolgt innerhalb Deutsch-
lands
an andere anerkannte Pferdebesamungsstationen und in Einzelfällen an Privatperso-
nen
. Hinsichtlich der Vergabe von Abstammungsnachweisen für aus solcher Besamung gefallener
Fohlen wird empfohlen, sich mit der jeweiligen zuständigen Züchtervereinigung in Verbindung zu
setzen. Die Abgabepreise für solches Sperma sind der entsprechenden Verkaufsliste zu entnehmen.
Für die Besamung innerhalb der Station Celle stehen, neben den imVerteilungsplan ausgewiesenen
TG-Hengsten zum Saisonpreis, zusätzliche TG-Hengste zur Verfügung. Die TG-Angebotsliste finden
Sie mit Preisangaben pro Portion auf unserer Internetseite.
Das im Hengstverteilungsplan angegebene Besamungsgeld ist
vor der ersten Besamung zusam-
men mit den tierärztlichen Koste
n für die Untersuchung der Stute (Follikelkontrolle) und Durch-
führung der Besamung zu entrichten.
Eine Kopie des Abstammungsnachweis der zu besamenden Stute ist dem Beauftragten des Land-
gestüts zwecks Eintragung im Deckregister vorzulegen.
Jedes nach der in der Station Celle durchgeführten Besamung gefallene Fohlen ist unmittelbar nach
der Geburt mit seiner Mutter dem Deckstellenvorsteher einer Deckstelle des Landgestüts Celle zur
Registrierung von Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen und ggf. zum Brennen unter
Vorlage der Deckgeldquittung vorzustellen, damit der Abstammungsnachweis bzw. die Geburtsbe-
scheinigung ausgestellt werden kann.
Zur Sicherstellung der auf den o.g. Abstammungspapieren genannten Abstammungen können ent-
sprechend der geltenden Zuchtbuchordnung des zuständigen Zuchtverbandes DNA-Abstammungs-
überprüfungen für die Stuten und Fohlen verlangt werden.
Im Übrigen wird auf die auf der Station Celle aushängenden und im Hengstverteilungsplan abge-
druckten
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
verwiesen.
127
1...,117,118,119,120,121,122,123,124,125,126 128,129,130,131,132,133,134,135,136
Powered by FlippingBook